Bildnachweise richtig angeben – Namensnennungsrecht

Bildrechte, Bildredaktion, Bildwissen
icedmocha / shutterstock.com
Urheber nennen oder nicht nennen? Die rechtlichen Grundlagen sind da ganz eindeutig.

Fotografen haben ein Recht auf Namensnennung: Bildnachweise sind Pflicht!

Bildnachweise sollen angeben, wo Bilder herkommen und wer sie gemacht hat. Denn: Fotografen haben das Recht auf die Angabe Ihres Namens. Und auch Ihnen als Bildnutzer helfen korrekte Bildnachweise, wenn Sie Bildrechte klären müssen. Daher erklären wir in diesem Artikel, wie Sie Bildnachweise richtig angeben.

Bildnachweise richtig angeben – so geht’s:

Welche Angaben gehören in einen korrekten Bildnachweis?

Es ist grundsätzlich so, dass ein Fotograf mit seinem Recht auf Namensnennung gesetzlich selbst bestimmen darf, welche Angaben Bildnutzer machen müssen. Dadurch ist es also eine Ihrer Aufgaben in der Bildredaktion, mit dem Fotografen vor der Nutzung zu klären, was genau Sie als Bildnachweis angeben müssen.

  • Schreibweise des Namens?
  • Vor- und Nachname?
  • Künstlername?
  • Pseudonym?
  • Website?
  • Titel des Werkes?
  • Entstehungsdatum?
  • Sonstiges?

Bildnachweise von Bildern aus Bildagenturen

Die ganze Rechtekette im Bildnachweis angeben

Bei Bildern aus Bildagenturen müssen Sie die ganze Rechtekette im Bildnachweis angeben.

Bildnachweis Rechtekette: Name der Bildagentur / Name der Partneragentur / Name des Fotografens / ggf. Motiv oder Zusatzinfos

Neben dem Fotografennamen müssen Sie auch die Quelle des Bildes angeben, also die Bildagentur. Die gewünschten Anforderungen an den Bildnachweis stehen normalerweise in den allgemeinen Nutzungsbedingungen bzw. einer vereinbarten Einzellizenz. Zusätzlich finden Sie die geforderten Bildnachweise bei professionellen Bildagenturen auch in den Metadaten eines jeden Bildes.

Bildagenturen vertreten sich häufig in einem internationalen Netzwerk gegenseitig. So kommt es vor, dass neben dem Fotografen eines Bildes mehrere Bildagenturen im Bildnachweis angegeben werden.

Wo Sie Bildnachweise angeben müssen

Ein korrekter Bildnachweis steht bestenfalls direkt am Bild. Denn auf diese Weise kann jeder sofort erkennen, von wem oder woher das Bild stammt.

Doch in der Praxis passt das oft nicht ins Layout. Dafür gibt es dann ein Bildquellenverzeichnis oder einen Sammelvermerk, in dem klar aufgelistet ist, woher welches Bild auf welcher Seite stammt. Dieser befindet sich manchmal am Rand einer Doppelseite oder am Ende des Werks als Übersicht.

Es ist außerdem auch so, dass die Bildnachweise eine eindeutige Zuordnung zwischen dem betreffenden Bild und seiner Quelle herstellen müssen. So ist es bei mehreren Bildern auf einer Seite notwendig, dass Sie auch die Platzierung genau angeben. (z.B. S. 132 / oben links: Name des Fotografens; S. 132 / oben rechts: Name des Fotografens)

Dürfen Sie auf einen Bildnachweis verzichten?

Da der Urheber gesetzlichen Anspruch auf die Nennung seines Namens hat, dürfen Sie auf diese Angabe nicht ohne Absprache verzichten! Bei werblichen Nutzungen erfolgt in der Praxis häufig keine Namensnennung. Für eine rechtlich korrekte Verwendung sollte jedoch auch dieser Verzicht mit dem Urheber vereinbart werden, um keine Schadenersatzklage zu riskieren.

Was genau ist das Recht auf Namensnennung?

Das Namensnennungsrecht ist im deutschen Urheberrechtsgesetz verankert. Unter §13 wurde festgesetzt, dass der Urheber bestimmen darf, ob eine Urhebernennung an seinem Werk (z.B. Foto) angebracht werden muss und wenn ja, wie diese zu erfolgen hat.

Solange nichts anderes zwischen Fotograf und Bildnutzer vereinbart wurde, hat der Fotograf also per Gesetz ein Anrecht auf die Nennung seines Namens an einer angebrachten Stelle, die eine eindeutige Zuordnung zwischen Bildnachweis und Foto gewährleistet.

Bei Zuwiderhandlung ist ein Zuschlag von mindestens 100% auf das Nutzungshonorar gerichtlich üblich.

Sie wollen auf Nummer sicher gehen?

Brauchen Sie Hilfe bei der Erstellung eines Quellenverzeichnisses mit korrekten Bildnachweisen? Unser Team von den Visual Experts Interfoto steht Ihnen für diesen Service der Bildredaktion gerne zur Verfügung. Fragen Sie uns einfach an!

Lesen Sie auch folgenden Artikel

Bildrechte Mind-Map: Der sichere Weg zum geklärten Bild

Vorheriger Beitrag
Vergleich zwischen amerikanischem Copyright und deutschem Urheberrecht
Nächster Beitrag
Kleine Zeitreise gefällig?

1 Kommentar. Hinterlasse eine Antwort

  • Silke Bitterman
    4. Dezember 2019 19:59

    Bachelor-, Diplom- oder Doktorarbeiten sind in der Regel mit einem enormen Aufwand verbunden. Neben der forscherischen Tatigkeit verlangen die Abhandlungen auch eine korrekte, wissenschaftliche Arbeitsweise. Dies beinhaltet unter anderem eine korrekte Quellenangabe. Fuhren Zeitdruck oder Unachtsamkeit dazu, dass Studenten oder Wissenschaftler Quellen nicht richtig angeben, kann dies schnell zum Plagiatsvorwurf fuhren.

    Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.