Urheberrecht: Wie Sie fremde Fotos nutzen dürfen

Bildrechte, Unkategorisiert
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Nur geknipst oder aufwändig geplant? Ein Urheber steckt in jedem Fall immer dahinter.

Ob als Wiederholung, als Überblick zum Nachlesen oder für Einsteiger: Die Grundlagen des Urheberrechts von Bildern dürfen in unserer Informationssammlung nicht fehlen. Dieser Artikel beantwortet daher folgende Fragen zum Thema “Urheberrecht Bilder”:

  • Wer ist Urheber eines Bildes?
  • Was schützt das Urheberrecht?
  • Wie lange ist ein Bild geschützt?
  • Wie können Sie urheberrechtlich geschützte Bilder verwenden?

Urheberrecht Bilder: Wie Sie Bilder rechtlich sicher verwenden

Wer ist der Urheber eines Bildes?

Als Urheber bezeichnet man nach dem Urheberrechtsgesetz den „Schöpfer eines Werkes“. Bei einem Bild ist das demzufolge derjenige, der das Bild gemacht hat – also der Fotograf. Urheber wird man durch die Schaffung eines Werkes automatisch und lebenslang. Die Urheberschaft ist nicht übertragbar, so dass ein Urheber ausschließlich Nutzungsrechte übertragen kann. Wenn mehrere Personen an der Schaffung eines Werkes beteiligt waren, so werden diese zu Miturhebern. Dadurch erlangen sie die gleichen Rechte wie ein Urheber.

Was schützt das Urheberrecht des Fotografen?

Das Urheberrecht von Bildern schützt die Rechte des Fotografens an seinem Bild und dessen Nutzung.

Folgendes darf der Fotograf im Urheberrecht mit seinen Bildern:

  • bestimmen, ob und wie andere sein Bild verwenden dürfen
  • entscheiden, ob und wie andere sein Bild veröffentlichen, verbreiten und vervielfältigen dürfen
  • Veränderungen an seinem Bild verbieten (wichtig, wenn Sie z.B. nur einen Ausschnitt aus einem Bild zeigen wollen oder grafisch etwas anpassen oder darüberlegen)
  • die Anerkennung seiner Urheberschaft einfordern (=Namensnennung am Bild)

Wie lange schützt das Urheberrecht Bilder?

Genaugenommen wird im Urheberrecht bei der Schutzfrist von Bildern nach sogenannten einfachen „Lichtbildern“ (Bilder ohne geistige Schöpfungshöhe, wie z.B. Passbildautomat) und „Lichtbildwerken“ (Bilder mit schöpferischer Leistung) unterschieden.

  • Bei Lichtbildern gilt eine Schutzfrist von 50 Jahren nach Herstellung
  • Lichtbildwerke unterliegen einem Schutz von 70 Jahren

Die Rechtsprechung der vergangenen Jahre hat jedoch ergeben, dass heute in der Regel keine Unterscheidung mehr gemacht wird. Die Gerichte wollen sich nicht mit den Fragen „Wo beginnt Kunst?“ und „Wo endet fotografisches Unvermögen?“ beschäftigen.

Es gilt daher eine Schutzfrist von 70 Jahren bis nach Ablauf des Todesjahres eines Urhebers. Solange schützt das Urheberrecht Bilder. Das heißt, Sie müssen innerhalb dieser Schutzfrist noch Nutzungsrechte mit den Erben (bzw. gesetzlichen Vertretern) des Fotografen klären!

Wie Sie Bilder rechtlich sicher verwenden können

Wenn Sie fremde Bilder nutzen wollen, benötigen Sie die Genehmigung aller Urheber für Ihre geplante Nutzung. Eine solche Nutzungserlaubnis müssen Sie sich schriftlich vom Urheber, über den genauen Verwendungszweck, bestätigen lassen und ein angemessenes Nutzungshonorar bezahlen. Viele erfolgreiche Fotografen werden von Bildagenturen vertreten. In diesen Fällen können Sie bei der betreffenden Bildagentur eine Nutzungslizenz gegen Zahlung einer Lizenzgebühr erwerben.

Beachten Sie bei der Verwendung auch Nutzungsbedingungen, wie z.B. die korrekte Nennung des Urhebervermerks. Je nach Motiv benötigen Sie darüber hinaus auch noch die Genehmigung von Miturhebern oder Drittrechteinhabern, um Bilder rechtlich sicher zu verwenden.

Bei Unsicherheiten oder Kapazitätsmangel helfen wir Ihnen gerne mit der Klärung sämtlicher Bildrechte. Schreiben Sie uns eine E-Mail.

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