Achtung: Bei diesen Locations müssen Sie zusätzliche Nutzungsrechte klären

Bildrechte
Cara-Foto / shutterstock.com
Machen Sie es sich gemütlich - wenn Sie diese Liste berücksichtigen, ist ein Fauxpas in Sachen Nutzungsrechte gleich viel unwahrscheinlicher.

50 Orte, bei denen Sie ganz besonders aufpassen müssen, ob alle Nutzungsrechte geklärt sind

Private Orte dürfen grundsätzlich nur mit Einverständnis des Eigentümers fotografiert werden, Sie müssen also Nutzungsrechte klären. Nach der Panoramafreiheit gibt es Ausnahmen, wenn die Bilder von einem öffentlichen Ort aus und ohne Hilfsmittel – also ohne Leiter, Hubschrauber oder ähnliches – fotografiert werden können. Anhand eines Fotos zu erkennen, von welchem Ort aus das Bild tatsächlich gemacht wurde, ist dabei nicht immer einfach.

Allerdings gibt es auch viele Orte, die zwar für die Öffentlichkeit zugänglich sind, aber sich dennoch in Privatbesitz befinden (z.B. Bahnhöfe, Parks oder Museen). Manchmal stehen Kunstwerke an öffentlichen Orten, an denen zwar grundsätzlich fotografiert werden darf – aber eben nicht, wenn sich ein Kunstwerk dort nur temporär befindet (z.B. Eiffelturm bei Nacht, Verhüllung des Reichtags). Oder aber, es sind Marken zu erkennen, die den Ort unverwechselbar mit der Marke in Verbindung bringen. Wir haben eine Liste mit Orten zusammengestellt, auf die diese Kriterien zutreffen und bei denen deshalb vor ihrer Abbildung zusätzliche Nutzungsrechte eingeholt werden müssen.

Orte, bei denen Ihre Alarmglocken läuten sollten:

  1. Hundertwasser-Häuser
  2. Sony Center, Berlin
  3. Reichstag, Berlin
  4. Gehry-Häuser
  5. Schloss Neuschwanstein
  6. Olympiastadion, Berlin
  7. Eiffelturm bei Nacht
  8. Guggenheim Museum
  9. Atomium in Brüssel
  10. Icehotel, Schweden
  11. Olympiapark München
  12. Rockefeller Center
  13. Notre Dame, Paris
  14. Schloss Sans-Soucis, Potsdam
  15. Apollo Theater
  16. London Eye
  17. Kölnturm
  18. Picasso Turm, Madrid
  19. Opernhaus, Sydney
  20. Tupperware Tower, Orlando
  21. Space Needle, Seattle
  22. Potsdamer Platz, Berlin
  23. Babelsberg, Berlin
  24. Park- und Gartenanlagen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
  25. Schloss Belvedere
  26. Schloss Cecilienhof
  27. Schloss Charlottenburg
  28. Schloss Charlottenhof
  29. Chinese House, Potsdam
  30. Drachenhaus, Potsdam
  31. Sylter Ellenbogen
  32. Schloss und Park Glienicke
  33. Stadtwald Grunewald, Berlin
  34. Heiliger See, Potsdam
  35. Marmor Palais, Potsdam
  36. Mausoleum
  37. Meierei im Neuen Garten, Potsdam
  38. Neptunsgrotte (Grotta di Nettuno), Sardinien
  39. Neuer Garten, Potsdam
  40. Neues Palais, Potsdam
  41. Schloss und Schlossgarten Paretz
  42. Pfaueninsel, Berlin
  43. Schloss und Schlosspark Rheinsberg
  44. Römische Bäder, Potsdam
  45. Schloss Sacrow
  46. Schinkel Pavillon, Berlin
  47. Altes Pommersches Teehaus, Wusterhausen
  48. Disneyland
  49. Zoo, San Diego
  50. Dulwich Picture Gallery

(Liste ohne Anspruch auf Vollständigkeit)

Sie haben ein Bild mit einem Ort und sind unsicher, ob weitere Rechte geklärt werden müssen oder wissen nicht, mit wem Sie diese Rechte klären können? Dann kontaktieren Sie uns gerne unter info@interfoto.de, wir kennen uns auch mit komplizierten Rechteklärungen aus.

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5 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Was ist am Reichstag kritisch?
    Warum muss man im Grunewald aufpassen?

    Antworten
    • Hallo,
      der Reichstag innen ist kein öffenlticher Platz und deshalb muss die Verwaltung um Erlaubnis gefragt werden.
      Der Grunewald gehört zur Stiftung Preussische Schlösser und Gärten und hat eine klare Fotoregelung.
      Beste Grüße
      Ihr Visual Experts – Interfoto Team

      Antworten
  • In einem aktuellen Fall urteilte ein Gericht, dass die Panoramafreiheit moderner definiert werden müsse
    (LG Frankfurt, Urteil v. 25.11.2020, Az. 2-06 O 136/20)

    Antworten
    • Alice Rauch-Wendlinger
      24. März 2021 17:26

      Hallo Christian,
      ja – das Urteil behandelt aber die Drohnenfotografie. Ob und wie das generell die Panoramafreiheitsregeln tangiert ist nicht klar. Also lieber vorsichtig sein. Privatbesitz zu betreten und dort zu fotografieren ist nie eine gute Idee.
      Beste Grüße
      Alice Rauch-Wendlinger

      Antworten
  • Ole Jansen
    28. Juli 2019 23:40

    Wer hätte das gedacht? Vielen Dank für den Hinweis

    Antworten

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