50 Orte, bei denen Sie ganz besonders aufpassen müssen, ob alle Nutzungsrechte geklärt sind
Private Orte dürfen grundsätzlich nur mit Einverständnis des Eigentümers fotografiert werden, Sie müssen also Nutzungsrechte klären. Nach der Panoramafreiheit gibt es Ausnahmen, wenn die Bilder von einem öffentlichen Ort aus und ohne Hilfsmittel – also ohne Leiter, Hubschrauber oder ähnliches – fotografiert werden können. Anhand eines Fotos zu erkennen, von welchem Ort aus das Bild tatsächlich gemacht wurde, ist dabei nicht immer einfach.
Allerdings gibt es auch viele Orte, die zwar für die Öffentlichkeit zugänglich sind, aber sich dennoch in Privatbesitz befinden (z.B. Bahnhöfe, Parks oder Museen). Manchmal stehen Kunstwerke an öffentlichen Orten, an denen zwar grundsätzlich fotografiert werden darf – aber eben nicht, wenn sich ein Kunstwerk dort nur temporär befindet (z.B. Eiffelturm bei Nacht, Verhüllung des Reichtags). Oder aber, es sind Marken zu erkennen, die den Ort unverwechselbar mit der Marke in Verbindung bringen. Wir haben eine Liste mit Orten zusammengestellt, auf die diese Kriterien zutreffen und bei denen deshalb vor ihrer Abbildung zusätzliche Nutzungsrechte eingeholt werden müssen.
Orte, bei denen Ihre Alarmglocken läuten sollten:
- Hundertwasser-Häuser
- Sony Center, Berlin
- Reichstag, Berlin
- Gehry-Häuser
- Schloss Neuschwanstein
- Olympiastadion, Berlin
- Eiffelturm bei Nacht
- Guggenheim Museum
- Atomium in Brüssel
- Icehotel, Schweden
- Olympiapark München
- Rockefeller Center
- Notre Dame, Paris
- Schloss Sans-Soucis, Potsdam
- Apollo Theater
- London Eye
- Kölnturm
- Picasso Turm, Madrid
- Opernhaus, Sydney
- Tupperware Tower, Orlando
- Space Needle, Seattle
- Potsdamer Platz, Berlin
- Babelsberg, Berlin
- Park- und Gartenanlagen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
- Schloss Belvedere
- Schloss Cecilienhof
- Schloss Charlottenburg
- Schloss Charlottenhof
- Chinese House, Potsdam
- Drachenhaus, Potsdam
- Sylter Ellenbogen
- Schloss und Park Glienicke
- Stadtwald Grunewald, Berlin
- Heiliger See, Potsdam
- Marmor Palais, Potsdam
- Mausoleum
- Meierei im Neuen Garten, Potsdam
- Neptunsgrotte (Grotta di Nettuno), Sardinien
- Neuer Garten, Potsdam
- Neues Palais, Potsdam
- Schloss und Schlossgarten Paretz
- Pfaueninsel, Berlin
- Schloss und Schlosspark Rheinsberg
- Römische Bäder, Potsdam
- Schloss Sacrow
- Schinkel Pavillon, Berlin
- Altes Pommersches Teehaus, Wusterhausen
- Disneyland
- Zoo, San Diego
-
Dulwich Picture Gallery
(Liste ohne Anspruch auf Vollständigkeit)
Sie haben ein Bild mit einem Ort und sind unsicher, ob weitere Rechte geklärt werden müssen oder wissen nicht, mit wem Sie diese Rechte klären können? Dann kontaktieren Sie uns gerne unter info@interfoto.de, wir kennen uns auch mit komplizierten Rechteklärungen aus.
5 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Was ist am Reichstag kritisch?
Warum muss man im Grunewald aufpassen?
Hallo,
der Reichstag innen ist kein öffenlticher Platz und deshalb muss die Verwaltung um Erlaubnis gefragt werden.
Der Grunewald gehört zur Stiftung Preussische Schlösser und Gärten und hat eine klare Fotoregelung.
Beste Grüße
Ihr Visual Experts – Interfoto Team
In einem aktuellen Fall urteilte ein Gericht, dass die Panoramafreiheit moderner definiert werden müsse
(LG Frankfurt, Urteil v. 25.11.2020, Az. 2-06 O 136/20)
Hallo Christian,
ja – das Urteil behandelt aber die Drohnenfotografie. Ob und wie das generell die Panoramafreiheitsregeln tangiert ist nicht klar. Also lieber vorsichtig sein. Privatbesitz zu betreten und dort zu fotografieren ist nie eine gute Idee.
Beste Grüße
Alice Rauch-Wendlinger
Wer hätte das gedacht? Vielen Dank für den Hinweis