Urheberrecht an Kunstwerken: Worauf Sie bei der Nutzung achten müssen

Bildrechte, Bildwissen
pinkyone / shutterstock.com
Das Werk eines Künstlers muss geschützt werden, so will es das Gesetz.

Darf man ein Bild von einem Kunstwerk verwenden? Und wenn ja, unter welchen Bedingungen? Wer hat eigentlich das Urheberrecht an Kunstwerken? Oder war es nicht einmal so, dass Kunst auf öffentlichem Raum einfach fotografiert werden darf?

In Wahrheit ist das alles gar nicht so kompliziert. Wir klären alle Unklarheiten zum Thema “Urheberrecht an Kunstwerken” in diesem Artikel auf. So wissen Sie ganz genau, worauf Sie bei der Nutzung achten müssen.

Urheberrecht an Kunstwerken: Wer hat Rechte am Bild?

a) Fotograf

Urheber von einem Foto ist grundsätzlich IMMER der Fotograf, der auf den Auslöser gedrückt hat. Und zwar unabhängig davon, was auf dem Foto abgebildet ist. Sie müssen also in jedem Fall zuerst die Urheberrechte mit dem Fotografen klären, bevor Sie das Bild verwenden.

b) Künstler

Ist auf dem Foto ein Kunstwerk abgebildet, dann müssen Sie neben dem Urheberrecht auch die Künstlerrechte mit dem Künstler klären. Da auch Kunstwerke urheberrechtlich geschützt sind, darf der Künstler entscheiden, ob und wie sein Werk veröffentlicht wird. Wenn Sie also ein Foto verwenden wollen, auf dem ein Kunstwerk abgebildet ist, brauchen Sie demzufolge auch die Genehmigung des Künstlers.

c) Besitzer

Je nachdem, wo das Bild des Kunstwerks aufgenommen wurde, könnte auch das Eigentumsrecht (Hausrecht) eine Rolle spielen. Wenn es sich bei dem Kunstwerk beispielsweise um ein Gemälde handelt, welches in einem Museum hängt, so darf es dort nur mit dem Einverständnis des Museums fotografiert und veröffentlicht werden.

Hierzu das aktuellste Urteil für Werke aus dem Reiss-Engelhorn-Museum:
https://www.rechtambild.de/2018/12/bgh-lichtbildschutz-fuer-fotografien-gemeinfreier-werke/

Besonderheiten bei der Klärung des Urheberrecht an Kunstwerken

a) Schutzfristen

Das Urheberrecht verliert seine Gültigkeit, sobald ein Urheber mehr als 70 Jahre tot ist. Nach Ablauf dieser Schutzfrist sind solche Kunstwerke daher gemeinfrei. Das bedeutet aber nur, dass Sie für ein gemeinfreies Kunstwerk keine Künstlerrechte mehr mit dem Künstler klären müssen.

Wie wir oben aufgelistet haben, können auch noch Fotograf und Besitzer Urheberrecht am Kunstwerk haben. Beachten Sie also, dass Bilder von Kunstwerken nicht einfach so verwendet werden dürfen, nur weil der Künstler schon über 70 Jahre tot ist.

So können Sie also z.B. ein Gemälde des Malers Vincent van Gogh veröffentlichen, ohne die Künstlerrechte klären zu müssen. Sie müssen hier also lediglich die Herkunft des Fotos klären und die anfallenden Fotohonorare über eine Bildagentur oder an den Fotografen entrichten.

b) Kunst auf öffentlichem Raum

Wenn sich ein Kunstwerk permanent auf öffentlichem Raum befindet, so darf es unter der Panoramafreiheit ohne Genehmigung fotografiert und veröffentlicht werden. Auch in diesem Fall müssen Sie keine Künstlerrechte klären, genau wie nach Ablauf der Schutzfrist.

Aber: diese Regelung gilt nicht bei temporärer Ausstellung der Kunst auf öffentlichem Raum. Wenn das Kunstwerk nicht dauerhaft an einem öffentlichen Ort zu sehen ist, so müssen Sie Künstlerrechte klären. Die Panoramafreiheit erlaubt nur die Fotografie von permanenter Kunst in öffentlichem Raum.

Ein Beispiel für die Panoramafreiheit ist z.B. die Figur ‚Walking Man‘ des Künstlers Jonathan Borofsky in der Leopoldstrasse in München. Diese ist fest installiert und kann ohne die Klärung von Künstlerrechten veröffentlicht werden. https://www.munichre.com/de/unternehmen/corporate-art.html

Ein Beispiel für eine temporäre Ausstellung auf öffentlichem Raum sind z.B. alle Installationen des Künsterpaars Christo. Alle bei den Kunstaktionen entstandenen Fotos müssen mit Christo geklärt werden. https://christojeanneclaude.net/

Wen das Urteil dazu interessiert und es genauer wissen will:_ https://www.rechtambild.de/2000/09/bgh-verhullter-reichstag/

c) Besitzerwechsel

Im Kunsthandel kommt es vor, dass ein Kunstwerk von einem Museum in ein anderes wandert, in einer Galerie ausgestellt wird oder von einem Privatbesitzer gekauft wird. Dadurch wechselt der Eigentümer, der ja bei der Entstehung eines Fotos, auch um Erlaubnis gefragt werden muss.

Wenn der Eigentümer eines Kunstwerks wechselt, so muss das Property Release mit dem Besitzer vereinbart worden sein, auf dessen Grundstück die Fotografie nachweislich entstanden ist. Der aktuelle Besitzer ist also nicht immer der derjenige, der die Rechte vergeben kann.

Wie Sie das Urheberrecht an Kunstwerken klären können

Die erste Anlaufstelle zur Klärung von Künstlerrechten ist in Deutschland die VG Bild Kunst. Diese vertritt sehr viele Künstler aus der ganzen Welt. Wenn Sie darüber nicht weiterkommen, müssen Sie den Künstler selbst, bzw. dessen Erben kontaktieren.

Was ist die VG Bild Kunst?

Die VG Bild Kunst ist eine Verwertungsgesellschaft, die die Rechte u.a. von Kunsturhebern vertritt, die dort Mitglied sind. Mitglieder sind in erster Linie Künstler/-innen der bildenden Kunst, Fotografie, Illustration, Karikatur oder Filmschaffenden. Sie kümmert sich u.a. auch um die Lizenzierung von Nutzungsrechten als Vermittler zwischen dem Künstler und dem Nutzer. Welche Künstler von der VG Bild Kunst in Deutschland vertreten werden, können Sie auf der Website der VG Bild Kunst ganz einfach prüfen.

Was tun, wenn der Künstler nicht von der VG Bild Kunst vertreten wird?

Nicht alle Künstler werden von der VG Bild Kunst vertreten. In diesem Fall müssen Sie sich an den Künstler direkt, bzw. dessen Erben wenden, um eine Erlaubnis für die Nutzung einzuholen.

Das ist oft nicht einfach, insbesondere wenn der Künstler bereits verstorben ist. Finden Sie heraus, wer seine Angehörigen waren und in welchen Galerien oder Museen seine Kunst ausgestellt werden. Mit ein wenig Detektivarbeit ist es durchaus möglich, einen Rechtsnachfolger herauszufinden und die Nutzungsrechte zu klären.

Klärung von Künstlerrechten – Sie benötigen Hilfe? Kein Problem!

Vielleicht haben Sie aber in turbulenten Projektphasen keine Kapazitäten für aufwendige Recherchen? In dem Fall steht das kompetente Recherche-Team der VISUAL EXPERTS – INTERFOTO gerne als Unterstützung zur Verfügung. Wir sind regelmäßig in Kontakt mit vielen Künstlern und einem großen Netzwerk in der ganzen Welt – so nehmen wir bestimmt die richtige Spur auf.

Schicken Sie uns gern Ihre unverbindliche Projektanfrage.

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130 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Tobias Brehmer
    19. September 2023 14:17

    Guten Tag,
    kann eine Person mein eigenes entworfenes und selbst gemaltes Bild (dieses habe ich, an einen Wand bei uns im Kaffeeraum an die Wand malen dürfen) digitalisieren und es dann auf Tassen und Ärmelpatsches drucken und verkaufen?

    Antworten
    • Hallo Tobias,
      nein – das darf er nicht. Hier empfehle ich anwaltliche Beratung.
      Wir können gerne eine Empfehlung aussprechen – melden Sie sich gerne per Mail bei uns.
      Beste Grüße
      Ihr Team von Visual Experts – Interfoto

      Antworten
  • Guten Tag.
    eigentlich haben sie meine Frage bereits mit Ihren Antworten beantwortet. Vielen dank dafür – aber zu Absicherung. nochmals folgende Frage.
    Wenn ich auf für eine öffentlich zugängliches Familieneinladung ein in meinem Besitz befindliches Kunstwerk fotografiere und abbilde, muss dies mit dem Künstler abgeklärt werden. Korrekt?

    Antworten
  • Ich habe eine ziemlich teure Skulptur eines Künstlers entdeckt, die einem Gemälde von einem anderen Künstler detailgenau nachempfunden ist. Der Skulptur-Künstler beruft sich auf seiner HP aber rein auf Inspirationen bei seinen Reisen. Für mich hat das natürlich jetzt keinen Abbruch, mich würde es aber trotzdem interessieren wie da die rechtliche Lage ist.

    Antworten
    • Hallo Angie,

      das ist eine komplexe Thematik und so einfach hier nicht zu beantworten.
      Man müsste beides sehen um das richtig beurteilen zu können.
      Der reinen Kunst sind im Urheberrecht ziemlich viele Freiheiten eingeräumt.
      Beste Grüße
      Ihr Team von Visual Experts – Interfoto

      Antworten
  • Hallo,
    Ich möchte gerne ein Buch über die Familiengeschichte veröffentlichen. Ich habe Fotos aus dem Album eines Verwandten anfotografiert. Die Bilder sind alle über 100 Jahre alt.Die abgebildeten Personen, sowie die Kinder von ihnen sind schon verstorben. Kann ich die Fotos veröffentlichen oder muss ich versuchen den ursprünglichen Fotografen zu finden? Ich kann nur vermuten wer der Fotograf war und dieser ist über 100 Jahre tot. Mein Verwandter möchte die Bilder ungern umdrehen, um zu sehen was auf der Rückseite steht
    Vielen Dank im Voraus für die Antwort.
    Viele Grüße
    Judith

    Antworten
  • Norbert Wilding
    1. August 2023 11:42

    Ich habe ein Foto eines meiner Gemälde einer Facebookgruppe zur Verfügung gestellt, die es als Gruppenfoto verwenden darf. Eine andere Gruppe hat dieses Foto kopiert, und verwendet es ohne meine Genehmigung. Ich habe Facebook, auf dem entsprechenden Formular, die Urheberrechtsverletzung gemeldet, aber Facebook reagiert nicht. Das Foto ist nach wie vor in der anderen Gruppe zu sehen, es wurde nicht gelöscht.

    Antworten
    • Hallo Norbert,
      ich empfehle Ihnen die Gruppe selbst zu ermahnen das Bild zu löschen oder Ihnen ein Honorar dafür zu zahlen.
      Auch anwaltliche Hilfe sollten Sie überlegen.
      Beste Grüße
      Ihr Team von Visual Experts – Interfoto

      Antworten
  • Thomas Guggenberger
    24. Juli 2023 16:15

    Danke für die wichtigen Informationen. Ich habe hierzu eine Frage:
    Ich habe Fotos im Freizeitpark Tropical Island aufgenommen und mit dem Betreiber des Parks eine Vereinbarung aufgesetzt:
    “TIH räumt dem Träger der Aufnahmen die räumlich und zeitlich unbegrenzte mediale Nutzung des entstandenen Bildmaterials im Rahmen des Projekts ein. Eine Nutzung über den ursprünglich angedachten Rahmen hinaus und/oder eine Weitergabe an Dritte zu privaten oder kommerziellen Zwecken erfordert die erneute Zustimmung von TIH. Bei Nichtbeachtung behält sich TIH eine Schadensersatzforderung vor.”
    Nun habe ich mit dem besagten Projekt eine Museumsaustellung in Wien der Bilder und bekomme hierfür auch eine geringe Aufwandsentschädigung, die Bilder werden aber nicht an das Museum verkauft.

    Trifft auf die Ausstellung nun eine kommerzielle Nutzung zu oder kann ich die Bilder ohne weiters ausstellen, da ich sie ja nicht verkaufe?

    Vielen Dank für eine Antwort,
    Thomas

    Antworten
  • Schumacher Sabine
    17. Juni 2023 18:51

    Ich habe mein Fachwerkhaus mit eigenen Motiven bemalt. Heute hat eine Frau mein Haus mehrfach von der Straße aus fotografiert. Auf mein Nachfragen warum sie mein Haus fotografiert, antwortete sie: sie wäre von einer Firma engagiert worden Häuser zu fotografieren, sie würde ihnen die Bilder verkaufen. Ich fragte nach dem Namen der Firma, sie dürfe mir diese nicht nennen. Ich habe sehr freundlich darum gebeten die Bilder zu löschen. Sie ist darauf hin ohne dies zu tun weggefahren. Was ist mit dem Recht an meiner Kunst. Sie verdient ja Geld mit der Aufnahme meiner Malereien.

    Antworten
  • Katharina Trüb
    25. Mai 2023 19:43

    Ich bräuchte Ihre Hilfe,
    Meine Schwester und ich besitzen ein Gemälde von 1923.
    Die Familie des Malers macht eine Ausstellung demnächst. Sie wollen Postkarten unseres Bildes produzieren. Dürften sie Postkarten machen zum verkaufen ? Ich weiss auch nicht wieviele Postkarten, und für wie lange sie dieses Recht nützen wollen? Haben wir ein Recht auf den Gewinn des Verkaufes?
    Haben sie so vielen Dank im Voraus für eine Aufklärung.
    Ganz Herzlich, Katharina

    Antworten
    • Hallo,
      der Besitz eines Werkes alleine reicht nicht aus um Rechte daran geltend zu machen.
      Diese hat nur der Künstler bzw. seine Erben bis 70 Jahre post mortem.
      Beste Grüße
      Visual Experts – Interfoto

      Antworten
  • Meine Freundin hat vor einigen Jahren Kunstwerke aus digital bearbeiteten Fotos kreiert.
    Davon hat sie jeweils 10 Abzüge in limitierter Auflage verkauft.
    Könnte sie nun auch NFT‘s davon vermarkten?

    Antworten
  • Wir wollen eine Ferienwohnung in Frankreich eröffnen und diese Wohnung schön einrichten, auch mit Bildern. Von der Ferienwohnung sollen im Internet veröffentlicht werden. Die Webseite wird nur auf Englisch + Französisch sein, nicht auf Deutsch. Wie sieht es hier mit den Rechten der Bildinhaber aus?

    Antworten
  • Hallo, ich würde gerne einen Onlineshop eröffnen in dem man Poster bestellen kann, worauf Personen des öffentlichen Lebens wie z.B. Marilyn Monroe, Cristiano Ronaldo, Mike Tyson etc. abgebildet sind. Inwiefern könnte das Konsequenzen haben?

    Antworten
    • Hallo,
      das ist auf keinen Fall gestattet. Sie verletzten hier Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen.
      Diese müssen im Vorfeld geklärt werden. Genauso natürlich die Rechte des Fotografen, der das entsprechende Bild fotografiert hat.
      Visual Experts – Interfoto kann bei der Klärung dieser Rechte behilflich sein. Bei Bedarf schicken Sie bitte eine entsprechende Anfrage per Mail.
      Beste Grüße Ihr
      Visual Experts – Interfoto Team

      Antworten
  • Guten Tag, ich bin Bildhauerin und habe eine Anfrage bekommen, ob ich eine Skulptur eines schon verstorbenen (nicht ganz 70 Jahre her) Künstlers, die seit Jahrzehnten im öffentlichen Raum fest montiert ist, als Auftragsarbeit nachbilden kann. Ich vermute, dass ich die Rechte mit den Erben oder anderweitigen rechtlichen Vertreter klären muss. Ist das richtig? Vielen Dank!

    Antworten
  • Hallo,

    wir wollen im Rahmen der “Demo” gegen Gewalt an Frauen Skulpturen im öffentlichen Raum eine Augenbinde anlegen und ein Plakat mit der Aufschrift “Schau nicht weg” Gewalt gegen Frauen ist ein gesellschaftliches Problem” umhängen. Nach etwa 12h wieder abnehmen.

    Davon wollen wir Fotos machen und auf unseren sozialen Medien veröffentlichen.

    Gibt es rechtliche Probleme?

    Antworten
    • Hallo,
      das ist so einfach nicht zu beantworten, da es hier auch noch um ein politisches Statement handelt.
      Ich würde Ihnen hier rechtliche Beratung empfehlen. Wenn Sie einen guten Medienrechtler benötigen nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
      Beste Grüße
      Ihr Visual Experts – Interfoto Team

      Antworten
  • Michaela Ries
    20. November 2022 14:41

    Ich male auf Steine ,und bin Mitglied einer Steinemalergruppe.Letzte Woche habe ich ein Foto von meinen aktuellen Steinen dort eingestellt. 2Tage später hat eine Dame meine Fotos auch dort eingestellt und behauptet sie gerade gemalt zu haben! Auf meine Nachfrage über PN meinte sie das sie das recht hat Fotos mit Kunstwerken die im Netz sind ( zb Printest) verwenden zu dürfen!? Was kann ich dagegen unternehmen?

    Antworten
    • Hallo,
      auf den ersten Blick sieht das nach einer Verletzung Ihres Urheberrechts aus.
      Ich empfehle Ihnen hier eine rechtliche Beratung einzuholen.
      Wenn Sie eine Empfehlung für einen guten Medienrechtsanwalt benötigen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
      Beste Grüße Ihr
      Visual Experts – Interfoto Team

      Antworten
  • Betty Miller
    18. Juli 2022 17:11

    Ich habe eine Frage zu einem Kunstwerk. Ich habe eine Bekannte für eine Broschüre fotografiert. Es geht um ein Porträt über diese Person. Sie ist in ihrem Ladengeschäft zu sehen und im Hintergrund sieht man ein Bild einer Künstlerin, was diese Person käuflich erworben hat. Das Bild der Person mit dem Kunstwerk im Hintergrund habe ich als Cover für die Broschüre verwendet. Die Freigabe der Person, die porträtiert wurde, habe ich bekommen. Stellt sich nun die Frage, ob die Künstlerin hätte auch angefragt werden müssen, aber im Prinzip befinden wir uns doch in einem Ladengeschäft in einem öffentlichen Raum und ich kann ein Bild ohne Rücksprache veröffentlichen. Im Innenteil habe ich die Künstlerin beim Copyright vermerkt. Vielen Dank!

    Antworten
    • Alice Rauch-Wendlinger
      21. Juli 2022 17:00

      Hallo Betty,
      ein Ladengeschäft ist erst einmal kein öffenlticher Raum, sondern eine gemietete Fläche bei der es einen Eigentümer gibt. Ohne dass man das Bild gesehen hat ist das schwer zu beurteilen, aber Sie sollten den Künstler fragen um auf der sicheren Seite zu sein.
      Ihr Visual-Experts Team

      Antworten
  • elke.memmler
    24. April 2022 13:44

    Ein Künstlerverein e.V. hat ungefragt zu Werbezwecken ( Presseveröffentlichung) ein Foto eines meiner Gemälde benutzt. Ich bin nicht Mitglied des Vereins und das Bild ist in meinem Besitz.Was kann ich dagegen unternehmen ?

    Antworten
    • Hallo Elke,
      da kann ich Ihnen nur empfehlen rechtliche Schritte dagegen einzuleiten. Wir empfehlen Ihnen gerne einen Juristen. Bei Interesse bitte einfach eine Mail an uns.
      Beste Grüße
      Ihr
      Visual Experts – Interfoto Team

      Antworten
  • Martin Wellner
    2. April 2022 20:07

    Galerien, Händler, Auktionshäuser veröffentlichen Fotografien von Kunst, um sie gewerblich zum Kauf anzubieten. Müssen sie die entsprechenden Künstlerrechte einholen? honorieren? Ob nun bei der VG Bild-Kunst oder beim Künstler direkt. Ist eine Genehmigung notwendig?
    Und sollte der Künstler selber eine Genehmigung erteilt haben aber durch die VG Bild-Kunst vertreten sein, werden dann dennoch Honorare fällig?

    Antworten
  • Daniela Stein
    15. Februar 2022 14:24

    Hallo,
    meine Firma hat in einer Galery ein Original eines lebenden Künstlers erworben. Dieses hängt öffentlich in unseren Räumen. Heute Abend sollen hier Filmaufnahmen stattfinden. Es sollen Interviews mit dem Bild im Hintergrund gedreht werden. Wie verhält es sich mit den Bildrechten? Darf das Bild im Hintergrund gefilmt werden oder verletzen wir damit die Rechte des Künstlers?
    Danke und viele Grüße
    Daniela

    Antworten
  • Hallo, als abstrakte Portraitmalerin würde ich gern ein, zwei Bilder bekannter Persönlichkeiten malen. Dabei verändere ich meist Hintergrund und Pose. Das Gesicht muss natürlich erkennbar sein, wird aber abstrakt gemaöt. Wie verhält es sich hier mit dem Urheberrecht?

    Antworten
  • Eine Bekannte von mir möchte mir ein selbstgemaltes Bild schenken,was dem Original sehr nahe kommt.Sie würde es mit ihrem eigenen Namen signieren.Sie stellt sich die Frage,ob sie das ohne weiteres darf und ob ich das Bild nur für meinen privaten Gebrauch zu Hause aufhängen darf.

    Antworten
  • Sehr geehrtes Team,
    eines ist mir noch nicht wirklich klar und ich wäre Ihnen für eine Auskunft sehr dankbar.
    Ich bin Künstlerin. Meine Kunstwerke sind digitale Collagen. Ich nutze unter anderem Gemälde von von Museen, nehme diese digital komplett auseinander und komponiere daraus ein völlig neues Kunstwerk. Aus einem Portrait nehme ich beispielsweise nur das Gesicht, füge einen anderen Körper hinzu, andere Haare, weitere Stilelemente, die mit dem Thema meines Kunstwerks in Einklang steht hinzu. Das ursprüngliche Portrait ist dadurch nicht mehr zu erkennen und es ist ein völlig neues Bild entstanden, das mit den einzelnen Originalgemälden, die verwendet wurden in keinerlei Zusammenhang mehr steht und die auch nicht mehr zur erkennen sind. Aus meiner Sicht ist das erlaubte künstlerische Freiheit.

    Wie sieht es mit Gemälden aus, die zwar auf Wikipedia als gemeinfrei deklariert werden, deren Quelle jedoch ein Museum ist, auf dessen Seite ich lese, dass die Hausrechte eine kommerzielle Verwendung untersagen, bzw. diese nur gegen Nutzungsgebühr erteilt werden? Könnte ich zu meinem Zweck Teile dieser Gemälde für die Gestaltung meiner, wie oben beschriebenen, künstlerischen Arbeit dennoch verwenden, ohne Probleme mit dem Museum zu bekommen? Ich veröffentliche ja weder das Bild in seinem Ursprung, noch kopiere ich es, sonder verwende nur Teile für ein völlig neu gestaltetes Werk.

    Antworten
    • Hallo,
      das ist eine ziemlich komplexe Frage und so einfach nicht zu beantworten. Grundsätzlich geht die künstlerische Freiheit sehr weit aber es kommt auf die jeweilige Schöpfungshöhe an. Was auf Wikipedia als gemeinfrei deklariert ist muss nicht stimmen. Da jeder frei einen Wikipedia Eintrag erstellen kann sind diese Angaben auf jeden Fall immer mit Vorsicht zu genießen. Im Zweifel empfehle ich Ihnen eine rechtliche Beratung.
      Beste Grüße Ihr
      Visual Experts Team

      Antworten
  • derFotoschamane
    26. Januar 2022 22:56

    “Künstler” XY kauft z.B. günstig Poster “berühmter Zeitgenossen” wie z.B. Micky Maus, Superman, Marilyn M. etc. bzw. lädt sich diese kostenlos aus dem www runter und verarbeitet sie anschließend als “Pop-Art” Kunst (Collage) auf einer Leinwand, wobei die Hauptdarsteller lediglich mit diversen Farben “ummalt” werden und als solche noch makellos erkennbar sind. Der jeweilige Preis liegt dann allerdings im vierstelligen Bereich ! Wie schaut es mit den MM Lizenzen in diesen Fällen aus ?

    Antworten
    • Visual Experts - Interfoto
      27. Januar 2022 10:45

      Hallo,
      das ist so in der Kürze leider nicht zu beantworten. Da spielen einige Faktoren eine Rolle, wie z.B. die Schöpfungshöhe des neu entstandenen Kunstwerks, wie prominent werden die „Vorlagen“ eingesetzt, woher kommen die Vorlagen und gibt es bei diesen noch andere Rechte zu beachten …. Das muss einer anwaltlichen Prüfung anhand eines Beispiels unterzogen werden. Gerne vermitteln wir hier. Melden Sie sich bei Bedarf per E-Mail.
      Beste Grüße Ihr
      Visual Experts – Interfoto Team

      Antworten
      • derFotoschamane
        8. Februar 2022 12:39

        Guten Tag, zunächst einmal herzlichen Dank für die Erstauskunft. Ich lasse euch zeitnah ein 1,2 Beispiele zukommen. Und nun ja, die Vorlagen (Poster, Plakate etc.) werden entweder aus dem Netz heruntergeladen oder in Möbelhäusern, Baumärkten gekauft bzw. via Internet bestellt.

        Antworten
  • Volker Bayer
    20. Januar 2022 23:01

    Hallo,
    kurze Frage: wie verhält es sich, wenn der Maler eines Gemäldes und ebenso die Fotografin dieses Gemäldes schon länger als die erforderlichen 70 Jahre verstorben sind.
    Ist diese Fotografie des Gemäldes für eine gewerbliche Nutzung frei von rechten Dritter? Sprich: darf dieses Bild ohne Einschränkungen genutzt werden?
    Besten Dank für Ihr Engagement und viele Grüße
    Volker Bayer

    Antworten
    • Visual Experts - Interfoto
      25. Januar 2022 10:25

      Hallo Herr Bayer,
      wenn Sie sicher sind, dass das Fotograf und Maler länger als 70 Jahre tot sind können Sie das Bild nutzen.
      Beste Grüße
      Ihr Visual Experts – Interfoto Team

      Antworten
  • Hallo ich bin skulptor und habe von einem alten Ölgemalde über 100 jahre alt ein high relief , quasi ein halb 3d bild erstellt modeliert. Wenn ich es abforme und neu giesse dürfte ich dies verkaufen? Es ist ja kein ölbild oder foto sondern komplett per hand modeliert.

    Antworten
    • Visual Experts - Interfoto
      25. Januar 2022 10:26

      Hallo David,
      das hört sich nach einer Verwendung, die innerhalb der künstlerischen Freiheit liegt, an.
      Ihr Visual Experts – Interfoto Team

      Antworten
  • Hasso Waldner
    17. Januar 2022 8:07

    In dem Artikel, der für mich sehr hilfreich ist, fehlt allerdings der Fall, wie zu verfahren ist, wenn der Künstler zwar tot ist, aber noch keine 70 Jahre. D.h. seine Werke sind noch nicht “gemeinfrei”. Also muss es noch Künstlerrechte geben – aber mit wem sind diese dann zu klären?

    Antworten
    • Visual Experts - Interfoto
      25. Januar 2022 10:28

      Hallo Herr Waldner,
      die Rechte müssen dann mit den Berechtigten geklärt werden. Dies sind in der Regel die Erben, die dann recherchiert werden müssen. Es kann auch die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst zuständig sein. Hier muss der Künstler aber zu Lebzeiten einen Wahrnehmungsvertrag geschlossen haben. Das kann man dort aber erfragen.
      Ihr Visual Experts – Interfoto Team

      Antworten
  • Hallo,
    ich habe von Zeichnungen Screenshots gemacht und würde diese gerne auf Poster für mich ausdrucken lassen und in meiner Wohnung aufhängen. Ist dies möglich, da es sich nicht um gewerbliche Nutzung handelt?

    Antworten
    • Visual Experts - Interfoto
      25. Januar 2022 10:29

      Hallo Cesa,
      privat dürfen Sie das. Aber stellen Sie keine Fotos davon in irgend einer Form ins Netz.
      Beste Grüße Ihr
      Visual Experts – Interfoto Team

      Antworten
  • Laura Bellwinkel
    23. September 2021 10:53

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    darf ich ein Foto eines Bildes, welches in meinem Besitz ist, für eine Anzeige nutzen? Oder muss ich etwas besonderes beachten. Herzlichen Dank für Ihre Auskunft.

    Antworten
    • Visual Experts - Interfoto
      25. Januar 2022 10:32

      Hallo Frau Bellwinkel,
      der reine Besitz berechtigt Sie nicht. Sie müssen den Künstler fragen und den Urheber des Fotos des Gemäldes ebenso.
      Beste Grüße Ihr
      Visual Experts – Interfoto Team

      Antworten
  • Ist es gesetzlich erlaubt beispielsweise das Gemälde „Almond Blossom“ von Vincent van Gogh auf ein T-Shirt zu drucken, mit seinen Initialen, Namen und Namen des Gemäldes+ Erscheinungsdatum UND diese T-Shirts dann verkaufen? Van Gogh ist seit mehr als 70 Jahren tot…

    Antworten
    • Visual Experts - Interfoto
      25. Januar 2022 10:34

      Hallo Yilmaz,
      so einfach ist das leider nicht zu beantworten. Es kommt darauf an, wo Sie das Foto des Gemäldes bezogen haben. Ich empfehle Ihnen sich hier helfen zu lassen. Wenden Sie sich gerne per Mail an uns.
      Beste Grüße
      Ihr Visual Experts – Interfoto Team

      Antworten
  • Guten Tag,

    ich habe einen Druck bei Ikea erworben. Wenn ich fiesen im Bezug auf Interior bei Instagram poste, Ikea verlinke, ist das rechtlich in Ordnung?
    Also in Form von Einrichtungen und persönlichen Empfehlungen…
    Liebe Grüße und schon mal Danke
    D. Dor.

    Antworten
    • Visual Experts - Interfoto
      25. Januar 2022 10:36

      Hallo Daniela,
      das ist ohne das Bild zu sehen so leider nicht zu beantworten.
      Beste Grüße
      Ihr Visual Experts – Interfoto Team

      Antworten
  • Hallo,
    an der Wand eines Museums in meiner Stadt ist ein Kunstwerk angebracht. Es ist fester Teil des Gebäudes, schon seit Jahrzenten, also permanent.
    Darf ich selbst ein Foto von dem Kunstwerk machen und dieses gewerblich nutzen?
    Wie sieht es aus, wenn nicht nur das Kunstwerk, sondern auch Teile des Gebäudes mit auf dem Foto zu sehen sind? Vielen Dank!

    Antworten
    • Visual Experts - Interfoto
      25. Januar 2022 10:38

      Hallo Frau Angeli,
      das hört sich nach einer genehmigungsfreien Verwendung an. Um das aber sicher sagen zu können müsste man das Foto sehen. Ich empfehle Ihnen sich hier helfen zu lassen. Sie können sich gerne per Mail an uns wenden.
      Beste Grüße Ihr
      Visual Experts – Interfoto Team

      Antworten
  • Wie ist es wenn man ein Foto zum Beispiel von Instagram oder Pinterest nimmt, und es als Inspiration nimmt für seine eigenen Zeichnungen/ Gemälde bzw. wenn man das Foto 1:1 selbst zeichnet und man dann Prints von seinem Kunstwerk verkauft. Wäre das möglich?

    Antworten
    • Alice Rauch-Wendlinger
      31. August 2021 14:00

      Egal woher Sie die Vorlage nehmen, Sie müssen die Rechte klären wenn Sie es gewerblich nutzen. Privat und ohne Veröffentlichung können Sie alles zeichnen was Sie mögen.

      Antworten
  • Felix Mertens
    26. August 2021 22:18

    Die nächste Frage ist etwas komplizierter, steht aber im Einklang mit den aktuellen Entwicklungen. Angenommen, der Künstler ist seit mehr als 70 Jahren tot. Das Gemälde gehört jedoch einem Museum und ist auf der Website des Museums zu sehen. Aufgrund der Rechte des Fotografen und des Museums darf ich als Nutzer dieses Bild nicht herunterladen, vervielfältigen und kommerziell nutzen. Hierfür benötige ich die Genehmigung des Museums und/oder des Fotografen. Wenn ich das richtig verstanden habe, lautet die Frage also: “Führt meine Aktion zu einer neuen Veröffentlichung”.
    Aber was ist, wenn ich diese Arbeit nicht herunter- oder hochlade, sondern sie zum Beispiel über die Zoom-App mit anderen Menschen teile, die mich für das Teilen bezahlen, weil ich mit dieser Arbeit eine Geschichte zu erzählen habe. Ist das denn erlaubt? Es findet ja keine neue Veröffentlichung statt. Ich teile etwas über die Zoom-App, das bereits für alle zugänglich ist. Oder gibt es auch hier Einschränkungen?

    Antworten
    • Alice Rauch-Wendlinger
      31. August 2021 13:59

      Jede Verbreitung ist auch eine Vervielfältigung. Egal mit welcher App oder mit welchen digitalen Werkzeugen Sie arbeiten. Sobald es über das rein Private hinaus geht müssen Sie die entsprechenden Rechte klären.

      Antworten
  • Ich fotografiere durch eine Glaskugel. Auch Kunst von anderen, welche aber auf dem Kopf, teils verzerrt bzw. Nicht ganz fotografiert ist.

    Darf ich diese Bilder verkaufen oder muss ich erst den Künstler fragen ?

    Antworten
    • Alice Rauch-Wendlinger
      31. August 2021 13:56

      Ohne das zu sehen ist es schwer zu beantworten. Aber generell gilt, dass eine Verbreitung eines Kunstwerks immer vorher mit dem Urheber zu klären ist.

      Antworten
  • Hallo zusammen, ich habe Fotografien von Tieren als Vorlage für meine Zeichnungen genutzt. Nun denke ich über eine Ausstellung und den Druck von Postkarten nach.
    Dadurch, dass ich eine spezielle Art zu zeichnen angewandt habe, ist es, so glaube ich, als eigenes Werk erkennbar, muss ich trotzdem die Fotograf*innen anschreiben und fragen, oder feucht eine Angabe der Inspirationsquelle (Name, URL, Datum des Zugriffs) auf der Rückseite der Karte?

    Antworten
    • Alice Rauch-Wendlinger
      31. August 2021 13:54

      Inspirationsquelle ist ein schwieriges Wort. Wenn die Bilder eine Vorlage waren, müssen die Urheber der Fotografie gefragt und ggf. auch entlohnt werden. Das reine Nennen des Namens reicht hier nicht aus.

      Antworten
  • Michael Kaindl
    24. Mai 2021 13:13

    Ich habe an einem Malerei-Workshop teilgenommen und dort sind mehrere Bilder entstanden. Da die Workshop-Leitung in diesen Bildern zum Teil ihre Handschrift wiedererkennt, behauptet sie nun, diese Bilder seien ihr geistiges Eigentum und will mir die Vermarktung untersagen. Wie ist die Rechtslage bei Workshop-Bildern? Ach ja, AGBs zum Workshop gab es keine

    Antworten
    • Dieser Veranstalterin würde ich etwas husten! Was Sie gemalt haben, sofern es kein direktes Plagiat ist, sollten Sie in jedem Falle vermarkten können wie Sie wünschen. Dieser Frau ist, wie einigen in der Kunstszene, einfach nicht mehr zu helfen. Ich würde eine entsprechende Bewertung bei den gängigen Portalen hinterlassen. Das ist eine Unverschämtheit, was diese Frau sich herausnimmt. Einen zahlenden Kunden so einen Unsinn aufzubinden, sich selbst bereichern oder höherstellen zu wollen. Gebieten Sie dieser Frau Einhalt ehe Sie noch schwächeren Menschen Schaden zufügen kann!

      Antworten
    • Alice Rauch-Wendlinger
      31. August 2021 13:52

      Das ist so einfach nicht zu sagen. Generell ist bei Kunst auch ein „anlehnen“ an eine Vorlage erlaubt. Einen Workshop zu geben und sich dann daran die Rechte sichern zu lassen finde ich schwierig und meiner Meinung nach nicht durchsetzbar.

      Antworten
  • Ich habe vor 23 Jahren ein Poster gekauft, dass jetzt leider gerissen ist . Kann ich das Poster fotografieren und von einem Internetanbieter noch mal drucken lassen. Das Poster ist in Deutschland leider nicht mehr erhältlich

    Antworten
  • Rita Eckart
    27. April 2021 22:30

    Ich bin Bildhauerin. Skulpturen von mir stehen in meinem Garten. Nebenan baut ein Bauträger einen Neubau. Für seinen Verkaufsprospekt hat er ohne meine Erlaubnis ein Foto aufgenommen, das meinen Garten zeigt mit meinem Roller, zweien meiner Skulpturen und teilweise meine Eingangstür. Darf er mit meiner Kunst sein Bauvorhaben (in Print und im Internet veröffentlicht) werben?

    Antworten
    • Alice Rauch-Wendlinger
      28. April 2021 10:18

      Hallo Rita,
      das ist sehr komplex und hier im Blog so nicht zu beantworten.
      Wir können Ihnen helfen, diesen Sachverhalt zu klären. Dies ist aber eine konstenpflichtige Servceleistung. Sollten Sie daran Intresse haben, schreiben Sie uns bitte eine Mail.
      Gruß
      Alice

      Antworten
  • Wie kriegt man denn den Fotografen eines Kunstwerks raus? Das steht ja nicht immer bei den Fotos und die VG Bildkunst hat mir gesagt, dass sie dazu nix sagen könnten, sie würden nur die Künstler vertreten.

    Antworten
    • Alice Rauch-Wendlinger
      28. April 2021 10:15

      Hallo Meli,
      tja – das ist nicht immer so einfach. Recherche! Das ist auch ein Teil unserer Dienstleistung bei Visual Experts – Interfoto die wir anbieten. Sollten Sie Unterstützung benötigen helfen wir gerne. In diesem Fall bitte eine Mail schreiben.
      Beste Grüße Alice

      Antworten
  • Anna Müller
    12. April 2021 18:45

    Darf ich ein Foto von der “Erschaffung Adams” für einen Blog Post nutzen, wenn ich es vorher bearbeitet habe?
    Der Bildausschnitt ist nun ein anderer und Gott ist an einer anderen Stelle.

    Antworten
    • Alice Rauch-Wendlinger
      28. April 2021 10:14

      Hallo Anna,
      Sie müssen auf jeden Fall das Urheberrecht des Fotografen prüfen. Der Maler ist nicht mehr geschützt.
      Beste Grüße
      Alice

      Antworten
  • I am a filmmaker from USA and am searching for a Form or Document as a Consent to be Filmed as a Authorization to be Filmed for my documentary film in Germany. The purpose is to obtain a signature as proof of authorization of the person being filmed that they are giving me filming permission. What appropriate law or document or form can I find that will give the artist (myself) the right to video-tape another person’s photo and audio for use in my film?

    Antworten
  • Darf man ein Foto / Onlinebild eines Gemäldes / Kunstwerks im privaten Rahmen (z.B. Wohnzimmer, Schlafzimmer, …) auf eine Leinwand drucken lassen?

    Antworten
    • Alice Rauch-Wendlinger
      24. März 2021 17:17

      Hallo David,
      ja im reinen privaten Rahmen dürfen Sie das.
      Beste Grüße
      Alice Rauch-Wendlinger

      Antworten
  • Mathias Prenzlau
    16. März 2021 21:07

    Hallo, wenn ich das alles so lese denke ich, das ich auch keine von mir gemachte, vergrößerte Teilnahaufnahme in schwarz/weiß eines Kunstwerkes vermarkten darf ? Vom gesamten Kunstwerk ist nichts zu sehen, man könnte höchstens ein Bezug herstellen. Also Kunst in der Kunst….ist schon schwer kreativ zu sein.
    Grüße Mathias

    Antworten
    • Alice Rauch-Wendlinger
      24. März 2021 17:16

      Hallo Mathias,
      eigene Kunst dürfen Sie natürlich fotografieren, aber fremde Kunst nicht so ohne weiteres. Allerdings ist das erstellen eines eigenen Kunstwerks möglich. Das muss aber dann einige Bedingungen erfüllen, die hier zu erklären zu weit gingen.
      Ich empfehle Ihnen sich beraten zu lassen.
      Beste Grüße
      Alice Rauch-Wendlinger

      Antworten
  • Rudolf Lorenz
    15. März 2021 20:02

    Ich habe mal in einer Stadt ein Bild photografiert, welches an eine Wand gemalt/ gesprayt wurde. Mitlerweile wurde diese Wand mehrfach übermalt . Darf ich das Bild als Photo veröffentlichen ?

    Antworten
    • Alice Rauch-Wendlinger
      24. März 2021 17:14

      Hallo Rudolf,
      Graffiti ist aberkannte Kunst und unterliegt in der Regel einem Schutz. Es gibt Ausnahmen, wenn das Werk eine bestimmte Gestaltungshöhe nicht erreicht – das ist aber schwer zu definieren. Sicherheitshalber würde ich lieber abraten.
      Beste Grüße
      Alice Rauch-Wendlinger

      Antworten
  • Sehr geehrtes Team,
    unser Lionsclub möchte Weihnachtskugeln gestalten mit wieder erkennbaren Türmen, eine befreundete Malerin würde uns helfen dabei. Darf man Türme von Kirchen, Stadttore, markante Gebäude abzeichnen und auf unsere Kugeln drucken lassen, oder kann die Stadt was dagegen haben? Mit der Künstlerin können wir uns sicher einigen.

    Antworten
    • Alice Rauch-Wendlinger
      24. März 2021 17:11

      Liebe Ira,
      das dürfen Sie sicherlich, Da stehen keine mir bekannten Rechte dagegen.
      Beste Grüße
      Alice Rauch-Wendlinger

      Antworten
  • David Grossmann
    6. März 2021 20:51

    Eine Galerie für Design erstellt von zu verkaufenden Design Objekten & Möbeln eigene Aufnahmen für die Publikation auf der eigenen Website. Müssen hier Künstler-Rechte eingeholt werden und falls ja; für jedes einzelne Objekt oder reicht eine allgemeine Rechte-Freigabe pro Designer / Künstler? Danke für eine Antwort

    Antworten
    • Alice Rauch-Wendlinger
      24. März 2021 17:09

      Hallo David,
      auf jeden Fall sollten Sie das mit dem Künstler in einer generellen Freigabe klären.
      Beste Grüße
      Alice Rauch-Wendlinger

      Antworten
  • Für eine Ausstellung unseres Hobby-Fotografen-Clubs haben wir Kunstwerke nachgestellt. Um das zu verdeutlichen wollen wir kleine Drucke dieser nachgestellten Kunstwerke neben den von uns fotografierten Werke hängen. Wie sieht das bei Warhols Marilyn aus? Da gibt es ja auch Poster und Karten zu kaufen. Darf man da einen eigenen Fotodruck machen, oder muss man sich eine Postkarte kaufen um den Vergleich zum eigenen Werk zu zeigen?

    Antworten
  • Ursula Schmidt
    11. Februar 2021 22:36

    Darf man das Foto eines Gemäldes eines Malers, der bereits 70 Jahre tot ist, in sein eigenes (gemaltes) Bild übernehmen ? Es entsteht zwar ein neues Bild, aber das Ursprungswerk ist noch weiterhin erkennbar. Darf man ein solches Bild ausstellen (mit Verweis auf ds Ursprungswerk)? Dürfte man ein solches Bild verkaufen?

    Antworten
    • Alice Rauch-Wendlinger Visual Experts-Interfoto
      12. Februar 2021 11:47

      Hallo Ursula,
      wenn der Maler mehr als 70 Jahre tot ist darf man das alles.
      Beste Grüße
      Alice Rauch-Wendlinger

      Antworten
  • Wenn ich(Alleinerbin) die Bilder meiner verstorbenen Mutter (Künstlerin) an ein Museum verkaufe, behalte ich dann das Recht diese Bilder weiter zu publizieren bzw. Reproduktionen/Drucke zu verkaufen und herzustellen von den Fotos ,welche ich selbst von den Kunstwerken gemacht hatte?
    Habe ich ein Recht den Verbleib bei Weiterverkäufen zu erfahren, um die Nachlaßarbeit zu vervollständigen?
    Wie kann ich den Erhalt des Kunstwerkes (Restaurierung, schützender Umgang) bei Verkauf sicherstellen? Hat der Käufer das Recht das Kunstwerk zu zerstören, zerbröseln zu lassen?

    Antworten
  • Solveig Carstens
    16. Januar 2021 18:08

    Was zählt denn als “Kunst” im Sinne dieses Gesetzes?

    Wenn jemand Figuren herstellt, die in größeren Mengen vertrieben werden. Ist das dann noch Kunst? Wird die Vase von Ikea dann irgendwann noch zum Kunstwerk??

    Ratlose und verwirrte Grüße
    Solveig

    Antworten
    • Alice Rauch-Wendlinger Visual Experts-Interfoto
      26. Januar 2021 17:05

      Hallo,
      im Zweifel ist es eher Kunst als keine Kunst. Die Abgrenzung ist schwierig. Man kann sich manchmal danach richten, ob das Objekt in irgendeinem Museum zu finden ist. Z.B. ein Designmuseum oder Ähnliches. Dann ist es sicher Kunst. Das muss tatsächlich oft im Einzelfall geklärt werden.
      Gruß Alice Rauch-Wendlinger

      Antworten
  • Denise Mayer
    15. Januar 2021 6:36

    Mein verstorbener Großvater war Kunstmaler. Einiger seiner Gemälde sind in meinem Besitz. Eines davon wird einmal jährlich für ein Festplakat genutzt.
    Darf ich das weiterhin, obwohl ich nicht das Urheberrecht habe?

    Antworten
    • Alice Rauch-Wendlinger Visual Experts-Interfoto
      26. Januar 2021 17:03

      Hallo Denise,
      wenn Dein Großvater länger als 70 Jahre tot ist ist da nichts mehr zu beachten. Wenn nicht werden die Künstlerrechte von seinen Erben vertreten. Das müsstest Du familiär klären. Die Urheberrechte für die Fotografie haben damit nichts zu tun und müssen mit dem Fotografen auf jeden Fall geklärt werden.
      Beste Grüße
      Alice Rauch-Wendlinger

      Antworten
  • Brück Marion
    11. Januar 2021 1:11

    Hallo.habe eine Redwellheizung mit dem Aufdruck.stark wie zwei und eine Karikatur von Udo Lindenberg.möchte die Heizung mit Aufdruck verkaufen darf ich das.?

    Antworten
    • Alice Rauch-Wendlinger Visual Experts-Interfoto
      26. Januar 2021 17:01

      Hallo Marion,
      privat ist das in Ordnung – gewerblich nicht.
      Beste Grüße
      Alice Rauch-Wendlinger

      Antworten
  • Wenn ich Abbildungen von Kunstwerken aus dem Internet beziehe und auf deren Link verweise,
    genügt dies? Die Abb. mit meinem Beitrag erscheinen im Ortsblatt. Ich bekomme dafür kein Geld.

    Antworten
  • Hallo, darf man für einen nicht-kommerziellen Schülerwettbewerb Werke von Künstlern verwenden, um diese umzuarbeiten oder in eine eigene künstlerische Arbeit zu integrieren? Danke für die Hilfe!

    Antworten
    • Alice Rauch-Wendlinger Visual Experts-Interfoto
      11. Dezember 2020 13:46

      Eigene Kunst zu erstellen ist erlaubt, man darf das ganze nur nicht kommerziell betreiben.

      Antworten
  • Darf ich ein selbst aufgenommenes Foto eines gemeinfreien Gemäldes auf eine Tasche drucken (Eigengebrauch) wenn im Museum fotografieren erlaubt ist?

    Antworten
    • Alice Rauch-Wendlinger Visual Experts-Interfoto
      11. Dezember 2020 13:45

      Wenn das fotografieren wirklich erlaubt war (was in der Regel eigentlich nie der Fall ist) und der Künslter lange genug verstorben ist, können Sie das mit einem eigenen Foto machen.

      Antworten
  • Hallo, wir möchten eine Ferienwohnung mit Bildern eines Malers bestücken. Dazu haben wir einen Austellungskatalog gekauft und die Bilder ausgeschnitten und gerahmt. Frage: Darf ich diese Bilder fotografieren und auf unsere Website stellen oder gibt das Ärger? In der Ausstellung war Fotografieren verboten.

    Antworten
    • Alice Rauch-Wendlinger Visual Experts-Interfoto
      30. November 2020 11:22

      Hallo Annik,
      das vermieten einer Ferienwohnung ist gewerblich und das onlinestellen des Angebots damit auch eine gewerbliche Nutzung. Es gibt da zwar ein paar Ausnahmen, aber ich würde abraten.
      Visual Experts – Interfoto kann in Eurem Auftrag versuchen die Rechte zu klären. Bei Bedarf bitte einfach melden.

      Antworten
  • Marc Antonius
    29. Oktober 2020 18:42

    Guten Tag,
    Ich stelle Kleidung her und veröffentliche diese in kleinen Kollektionen, welche nicht eine alt zu hohe Stückzahl haben (Ich mache das ganze hobby mäßig/ neben beruflich). Wie sieht das ganze den aus, wenn ich berühmte Kunstwerke von schon lange verstorbenen Künstlern nehme und diese per Druck und Stick in meine Kleidungsstücke einbaue (nicht 100% detailgetreu). Stoße Ich so auf Urheberrechtliche Probleme?

    Antworten
    • Alice Rauch-Wendlinger Visual Experts-Interfoto
      30. Oktober 2020 9:24

      Hallo Marc,
      wenn die Künstlerrechte abgelaufen sind stellen die Künstlerrechte damit kein Problem mehr dar. Nun kommt es darauf an von wem die Fotos der Gemälde gemacht wurden, da diese dem Urheberrecht des Fotografen noch unterliegen könnten. Auch wenn Du nur eine kleine Kollektion herstellst ist das gewerblich. Wir stellen diese Dienstleistung zur Klärung zur Verfügung. Schreib uns eine Mail wenn Du magst, dann können wir Dir ein Angebot machen, das für Dich zu klären.

      Antworten
  • Peter Walterscheid
    5. Oktober 2020 14:47

    Hallo, eine Frage:
    Sagen wir mal Künstler A erschafft ein Gemälde.
    Verkäufer B fertigt von diesen Gemälde mit Genehmigung ein Foto an und vervielfältigt dieses über einen Kunstdruck.

    Was passiert wenn das Orginalgemälde verkauft wird…
    Darf Verkäufer B weiter die Kunstdrucker verkaufen?

    MfG
    Peter

    Antworten
    • Alice Rauch-Wendlinger
      7. Oktober 2020 9:43

      Hallo Peter,
      es muss das Property Release mit dem Besitzer vereinbart werden, der bei der Erstellung des Fotos der Besitzer ist. Er kann bestimmen ob das Gemälde fotografiert werden kann oder nicht.
      Wenn die Rechte ordentlich geklärt wurden kann ein neuer Besitzer da nichts dagegen tun.
      Bitte denk auch dran die Künstlerrechte immer zu klären.
      Beste Grüße
      Alice

      Antworten
  • Darf ich Bilder von öffentlichen Instagram Seiten nutzen um diese in meine Kunst/ Collage einzubringen ? Ich setzte diese dabei in einen neuen Kontext und nutze teilweise nur Ausschnitte.

    Antworten
    • Alice Rauch-Wendlinger
      7. Oktober 2020 9:46

      Hallo Nina,
      private Kunst ist in der Regel immer erlaubt. Wenn es gewerblich wird musst Du da allerdings aufpassen.
      Beste Grüße
      Alice

      Antworten
  • Wie es wenn ich ein Bild von einem Künstler kaufen möchte, wie ändert sich der Eigentum?

    Antworten
    • Marion Niklasson
      29. Mai 2020 9:57

      Hallo Anne,
      die Rechte bleiben beim Künstler. Wenn der nicht will, dass Du das Bild verkaufst oder ausstellst, hast Du keine Chance. Wir kaufen in Deutschland deswegen keine Bilder mehr.
      Andere Länder, andere Gesetze. In Deutschland geht es nun einmal engstirnig und kleinkariert zu. Auch wir konnten ein Bild nicht verkaufen, weil die Künstlerin nicht wollte, dass das Bild öffentlich gemacht wird. Wer meine Bilder kauft, erhält von vorneherein das Recht, diese weiter zu verkaufen oder auch auszustellen. Das Plagiat bleibt ja trotzdem gesetzlich untersagt. Wir kaufen nur noch im Ausland Bilder. Auch da gibt es tolle Künstler.

      Antworten
      • Visual Experts - Interfoto
        8. Juni 2020 13:55

        Hallo Marion,
        das Kaufen oder Verkaufen eines Original Kunstwerks ist immer gestattet.
        Einer Veröffentlichung muss der Urheber allerdings zustimmen – das ist korrekt.
        Übrigens gilt das auch für ausländische Künstler. Es gilt immer das Recht des Landes in dem veröffenlticht wird.

        Antworten
        • Marion Niklasson
          8. Februar 2021 8:09

          Ja genau, andere Länder, andere Gesetze. Ich bleibe dabei, keine Kunst mehr in Deutschland zu kaufen. Denn weiter verkaufen kann ich sie ja nur, wenn ich sie auch öffentlich ausstellen kann. Und leider gibt es Künstler, die da sehr engstirnig sind.

          Antworten
    • Visual Experts - Interfoto
      8. Juni 2020 13:44

      Hallo Anne,
      Das Eigentum ändert sich beim Kauf eines Werks natürlich. Trotzdem hat der Künstler die Urheberrechte an dem Werk nicht verloren und kann nach wie vor über eine Veröffentlichung entscheiden.

      Antworten
  • Was ist, wenn ich Fotografien aus dem Internet quasi als Inspiration nutze. Zb ich male eine Frau mit einem blauen Auge von einer Fotografie ab. Ich nutze aber nur die Umrisse, benutze aber eine abstrahierte Technik und unrealistische Farben, die absolut keine ähnlichkeit zu dem Foto haben. Lediglich das Motiv ist sehr ähnlich. Ist das Erlaubt?

    Antworten
  • Norbert Haftka
    17. Februar 2020 15:45

    Wie sieht es aus mit Figuren die nach einem Kunstwerk hergestellt werden? Dürfen diese abgebildet werden, ohne den Künstler zu fragen? Beispiel: MickyMaus-Figur, Star-Wars-Figur etc.

    Antworten
  • T. MAXEINER
    6. Februar 2020 10:12

    Darf der Name eines Malers auf der Bildvorderseite eines Ölgemäldes verwendet werden wenn dieser schon länger als 70 Jahre tot ist?
    Was bedeutet es wenn auf dem gleichen Bild auf der Rückseite Original und der Name der Vorderseite steht?

    Antworten
  • Wie ist es denn allgemein mit dem Kunstrecht? Kann ich z.B. als Künstler das Gemälde eines anderen Künstlers verändern (70 Jahre nach dessen Tod), wenn es in meinem Besitz, also mein Eigentum ist? Und dürfte ich es dann sogar als “mein eigenes fortgeführtes Kunstwerk” ausstellen, wenn ich angebe wo es herrührt?

    Antworten
  • Marion Niklasson
    23. Januar 2020 13:16

    Da wir Bilder, die wir gekauft haben, nicht einmal ohne Einwilligung des Künstlers ausstellen dürfen und damit ein Verkauf fast unmöglich gemacht wird, haben wir uns entschlossen, keine Kunstwerke mehr zu kaufen.

    Antworten
    • eine Künstlerin
      4. Juni 2021 17:32

      verstehe ich nicht. Es geht bei §18 UrhG doch nur um
      bisher unveröffentliche Werke. — ERSTVERÖFFENTLICHUNG
      Hat der Künstler es bereits öffentlich (nicht privat) gezeigt und das Bild verkauft, ist das Recht erloschen.
      Ein Posting bei Pinterest, eine Ausstellung in einer Galerie, eine Auktion, also, wenn sehr viele es bereits gesehen haben, war es bereits der Öffentlichkeit zugänglich.
      Natürlich muss der Eigentümer des Bildes es auch wieder verkaufen dürfen. Man muss dann nur beachten, wie der Verkauf erfolgt, weil es Folgeansprüche gibt, wenn der Verkauf zB. über einen Kunsthändler erfolgt. So verdient der Kunstsammler eben nicht alleine am berühmt-werden des Künstlers. Auch der Künstler selbst bekommt ein paar lächerliche Prozent davon ab.§26 UrhG
      Und klar ist, wenn man als Eigentümer so ein Bild vervielfältigt und damit Geld verdienen will, muss er den Künstler vorher befragen, ggfs etwas von den Einnahmen abgeben.
      Das finde ich nur gerecht.

      Antworten
  • Diana Altenkirch
    14. Dezember 2019 1:54

    Ja, wenn das Museum das Bild sieht und es für notwendig erachtet sie abzumahnen weil es Geld braucht. Nehmen Sie Farbe, malen es nach (Signatur nicht vergessen), fotografieren, einstellen, das alles ist so krank, aber machbar. Demnächst ist es auch verboten Guten Tag oder Mahlzeit zu sagen, da hat bestimmt jemand die Urheberrechte und das seit mehr als 70 Jahren, aber irgendeiner hat das schon mal irgendwo so geschrieben und deshalb gilt auch das gesprochene Wort als geschützt und wenn sich irgendein ururururururenkel findet, der das nachweisen kann, kann er sie verklagen, weil sie Guten Tag sagen ohne Lizenzgebühr zu zahlen. – – Es ist gut und richtig, wenn lebende Menschen und dann noch 50 bzw. 70 Jahre deren Erben Rechte geltend machen können, sofern ein Gut “Schöpfungstiefe” erreicht, aber dass der Besitzer von Gemälden vor 1800 immer noch Rechte hat, erschließt sich nicht.
    Das wird m. E. dann Volksgut, egal wer Besitzer ist. Aber die Gier Einzelner und auch der Museen ist größer und wird gesetzlich geschützt. Und so bleibt Menschen mit geringem Einkommen Einblick in die Kultur des eigenen Lebensraum geschweige denn anderer Länder und Kulturen verwehrt. Ich hatte das Internet als verbindende Medium wahrgenommen, es entwickelt sich immer mehr zum Zankapfel und trennendem Element, immer mehr zur Spaltung, Zersplitterung und Zerstörung verwendet, denn zur geistigen und menschlichen Fort- und Weiterentwicklung, als Instrument der Beleidigung, Bestrafung, Mobbing, Stalking, Niedetracht und Rache. Eine sehr traurige Entwicklung die Menschen Menschen antun.

    Antworten
    • Marion Niklasson
      29. Mai 2020 9:52

      Hallo Diana,
      machen Sie es wie wir. Wir kaufen keine Kunstwerke mehr in Deutschland. Andere Länder, andere Sitten und Gesetze. Deutsche Politiker regieren nicht, sondern die diversen Lobbyisten.
      Kein Wunder also, dass wir in Kleinkariertheit und Engstirnigkeit verkommen. Die Interessenverbände haben eben auch rund um die Kunst das Sagen. Wer meine Bilder kauft, bekommt von Anfang an die schriftliche Mitteilung, dass er die Kunstwerke jederzeit ausstellen und weiter verkaufen kann – ohne wenn und aber. Ich habe selbst erlebt, dass wir das Bild einer Künstlerin nicht verkaufen konnten, weil sie nicht wollte, dass wir es öffentlich ausstellen.

      Antworten
  • Ich habe ein Werk von Toulouse-Lautrec, das im Musée d´Orsay in Paris hängt, als WhatsApp Profilbild eingestellt. Droht mir eine Abmahnung?

    Antworten
  • Ulrike Rastin
    12. Februar 2019 16:15

    Danke für die gut zusammengefassten Informationen. Ich frage mich, ob ich bei bisher über Ihre Agentur bezogenen Bildern, deren Künstler mehr als 70 Jahre tot sind (Paul Klee, Cézanne, Munch …), Hausrechte und Fotografenrechte hätte anfragen müssen.

    Antworten
    • Alice Rauch-Wendlinger
      13. Februar 2019 14:34

      Danke für Ihr Feedback. Bei Bildern, die über die Visual Experts – Interfoto Datenbank gespeichert werden dürfen Sie davon ausgehen, dass die Fotografenrechte und Hausrechte über uns geklärt wurden.

      Antworten

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