Müssen Sie das Urheberrecht an Wappen klären oder nicht?

Bildrechte
Tuncay Sarican / shutterstock.com
Manchmal braucht es rechtlichen Beistand, um Klarheit zu bekommen.

Gibt es ein Urheberrecht an Wappen? Sie wissen ja, vor jeder Bildnutzung müssen Sie sich als erstes mit den Urheberrechten des Bildes beschäftigen. Aber, wie ist das bei einem Wappen ? Gibt es dafür überhaupt (noch) Urheberrechte? Oder gibt es vielleicht andere Rechte, die Sie vor einer Nutzung in Betracht ziehen müssen?

Um alle Unklarheiten zu beseitigen, haben wir uns darüber einmal ausführlich mit Rechtsanwalt Volker Beck von BSB Rechtsanwälte in München unterhalten. Das Ergebnis fassen wir in diesem Artikel für Sie zusammen.

Wer hat das Urheberrecht an Wappen?

Urheber ist ja bekanntlich der Schöpfer eines Werkes und als ein solches Werk gilt auch das Wappen. Also, kann grundsätzlich derjenige ein Urheberrecht an Wappen beanspruchen, der das entsprechende Wappen einmal erstellt hat. Allerdings sind die meisten Stadtwappen schon so alt, dass der Urheberrechtsschutz sehr wahrscheinlich längst abgelaufen ist.

Sie wissen ja, dass im Urheberrecht die Schutzfrist von 70 Jahren bis nach dem Ende des Todesjahres eines Urhebers gilt, bis Werke gemeinfrei werden.

Sind alle Wappen bereits gemeinfrei?

Nein, denn es gibt durchaus auch Wappen, die einem zeitlichen Wandel unterliegen, wie z.B. das Wappen der Landeshauptstadt München.

Tatsächlich wird das heutige Wappen der Stadt München erst seit 1957 verwendet. Der Grafiker Eduard Ege hat es zu dieser Zeit gestaltet, so dass er durchaus noch ein Urheberrecht beanspruchen könnte. Er verstarb jedoch im Jahre 1978. Gemäß der Schutzfrist von 70 Jahren, zählen seine Werke also erst ab dem 01.01.2049 als gemeinfrei. Bis dahin können die Erben oder gesetzlichen Vertreter noch Urheberrechte geltend machen.

Müssen Urheberrechte an Wappen geklärt werden?

Ob an einem Wappen, welches Sie verwenden wollen, noch Urheberrechte zu klären sind, hängt also davon ab, ob der betreffende Gestalter noch lebt oder schon mehr als 70 Jahre tot ist.

Gibt es andere Rechte, die die Nutzung von Wappen verbieten?

Ja, der unbefugte Gebrauch von Bundes- und Landeswappen ist nach §124 aus dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) verboten.

Sie dürfen aber dennoch benutzt werden, wenn die Nutzung eines solchen Wappens der reinen Information dient. Es darf nur nicht der Eindruck erweckt werden, dass der Nutzer selbst der Hoheitsträger sei. Andere Wappen, wie z.B. Stadtwappen, sind NICHT nach §124 OWiG geschützt.

Darüber hinaus können Wappen aber auch unter dem Namensrecht nach § 12 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geschützt sein.

Das bedeutet, sobald Wappen die sogenannte Verkehrsgeltung erhalten (d.h. den Schutz einer Marke), sind sie als Kennzeichen mit Namensfunktion geschützt. Dies dürfte durch die Veröffentlichung bei nahezu allen Kommunalwappen der Fall sein, wohl aber eher nicht bei Privatwappen.

Muss eine Erlaubnis für die Nutzung von Stadtwappen eingeholt werden?

Ja, falls schutzwürdige Interessen der Gemeinde bei der Nutzung verletzt werden könnten. Denn in solchen Fällen kann die Gemeinde auf Unterlassung klagen. Im Falle von Berichtserstattungen ist dies normalerweise nicht der Fall, so dass bei redaktionellen Nutzungen i.d.R. auch keine Genehmigung erforderlich ist.

Sollte aber ein kommerzieller Eindruck entstehen, der den Eindruck erweckt, dass eine Kommune hinter der Veröffentlichung steht, dann ist die Veröffentlichung NICHT zulässig!
Im Falle von werblicher Nutzung sollte die Verwendung demzufolge besser vorher geklärt werden!

 

Wir hoffen, Sie haben wieder etwas dazu gelernt? In unserem Arbeitsalltag begegnen wir regelmäßig den unterschiedlichsten Fällen, wodurch wir uns mit einem breiten Gebiet in der Rechteklärung auskennen. Wenn Sie Bedarf an Unterstützung in der Rechteklärung haben, dann finden Sie mit unserem Service einen kompetenten Partner. Mehr über unsere Dienstleistung Rechteklärung können Sie hier lesen.

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4 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Guten Tag,
    unsere Stadt hatte 1473 ein goldenes M und im Hintergrund ein Anderaskreuz als Wappen. Durch diverse Kriege und die Zeit ist es jetzt ein Schwarzer Anker und im Hintergrund ein Anderas Kreuz.
    Es ist kein original Bild mehr des alten Wappens vorhanden. Es gibt nur noch eine Ausführung aus Metall, welches in unserem Museum hängt vorhanden.
    Wir wollen nun eine Brauerei eröffnen und wollten das alte Wappen benutzen. Ist dies aus Ihrer Sicht problematisch?

    Antworten
    • Hallo,
      nach unserer Meinung ist das unproblematisch. Wappen dürfen nur nicht Ihrer ursprünglichen Entsprechung nach genutzt werden d.h. nicht wieder als Wappen einer Famlie oder Firma zum Beispiel.
      Um sicher zu gehen empfehlen wir Ihnen anwaltlichen Rat einzuholen.
      Beste Grüße
      Visual Experts – Interfoto

      Antworten
  • Martin Tanck
    17. Februar 2023 7:14

    Moin,
    wir wollen in der Freiwilligen Feuerwehr Becher auf einer Seite mit dem Gemeinde Wappen bedrucken. Muß man dafür auch eine Genehmigung einholen?
    Mit freundlichen Grüßen
    M.Tanck

    Antworten

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